Belegungs- und Rotationsrichtlinien Pfister & Staginski GbR
1. Wirtschaftlicher Zweck und soziale Verantwortung
Die Pfister & Staginski GbR betreibt die Gebäude im Juraweg 11 und 13 in 89134 Blaustein, in denen sie ein Studentenwohnheim nach § 549 Abs. 3 BGB betreibt. Das Unternehmen ist sich seiner gesellschaftlichen Pflicht bewusst. Ziel ist es daher, Studierende der ansässigen Hochschulen sozial sowie wirtschaftlich zu unterstützen und zu einer gerechten Verteilung des knappen Wohnraums beizutragen.
2. Förderung des Bewohnerwechsels
Um eine kontinuierliche und zügige Fluktuation unter den Bewohnern (Rotationsprinzip) zu garantieren, hat sich die Pfister & Staginski GbR verbindliche Richtlinien auferlegt. Dieses Belegungskonzept orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der Studierenden und basiert auf sachlichen, allgemeingültigen Kriterien.
3. Begrenzung der Mietdauer wegen Wohnraumknappheit
Da in den Universitätsstädten Ulm und Neu-Ulm akuter Wohnungsmangel herrscht, begrenzt die Pfister & Staginski GbR die Mietzeit in ihren Objekten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die knappen Wohnplätze möglichst vielen Studierenden nacheinander zugutekommen. Die zeitliche Befristung der Mietverträge folgt klaren, objektiven Regeln. Sie hängt weder von der individuellen Lebensplanung der Mieter noch vom freien Ermessen des Vermieters ab.
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Präambel
1.1. Voraussetzungen für den Einzug
Ein Wohnplatz kann ausschließlich an immatrikulierte Studierende von Universitäten und Fachhochschulen sowie an Praktikanten vergeben werden. Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. der Praktikumsnachweis muss vor dem Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert im Original beim Vermieter eingereicht werden. Entsprechende Klauseln sind fest in den Verträgen zu verankern. Auch im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses ist der Studiennachweis zu jedem neuen Semester unaufgefordert vorzulegen.
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Aufnahmeverfahren und Platzvergabe
2.1. Reguläres Auswahlverfahren
Die Pfister & Staginski GbR vergibt die freien Wohnplätze nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Liegen für ein freies Zimmer mehrere Bewerbungen gleichzeitig vor – was den Regelfall darstellt –, entscheidet der Vermieter anhand der Bevorzugungsmerkmale aus Punkt 2.3).
2.2. Sicherung der Sozialstruktur
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei der Vergabe im Einzelfall gezielt auszuwählen. Dies dient dazu, eine sozial stabile, ausgewogene Belegung sowie harmonische wirtschaftliche und gesellschaftliche Verhältnisse innerhalb des Wohnheims zu gewährleisten.
2.3. Bevorzugte Vergabe in Härtefällen
Abweichend vom normalen Ablauf (Punkt 2.1) können Bewerber nach einer Einzelfallprüfung bevorzugt einen Platz erhalten, wenn ein Härtefall vorliegt. Als wichtiges Kriterium gilt hierbei insbesondere eine große räumliche Distanz zwischen dem Heimatort und dem Studienort.
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Vergabe und zeitliche Nutzung der Wohnplätze
3.1. Nachweispflicht vor dem Einzug
Kurz vor dem geplanten Einzugstermin müssen die Bewerber alle Angaben zu ihrem Studienplatz und ihrem Status durch aktuelle Dokumente vollständig nachweisen.
3.2. Standardmäßige Wohndauer
Die reguläre Mietzeit im Wohnheim der Pfister & Staginski GbR ist auf 10 Semester (5 Jahre) festgelegt. Jede Verlängerung über diese Frist hinaus richtet sich streng nach den Vorgaben dieser Ordnung.
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Sonderregelungen und Höchstdauer
4.1. Ausnahmen zur Verlängerung der Wohnzeit
Eine Überschreitung der regulären Mietzeit um höchstens 2 Semester ist in folgenden Ausnahmefällen zulässig:
4.1.1.Wenn sich der Bewohner noch innerhalb der regulären Wohnzeit im laufenden Examensverfahren befindet oder sich offiziell dazu angemeldet hat.
4.1.2.Wenn der erste Prüfungsversuch nicht bestanden wurde, der Wiederholungstermin jedoch nachweislich innerhalb der nächsten 6 Monate stattfindet.
4.2. Absolute Obergrenze
Selbst in begründeten Härtefällen beträgt die maximale Wohndauer unumstößlich 14 Semester. Nach diesem Zeitraum endet das Mietverhältnis automatisch; eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.
